Wo wird die Mediation angewandt
Hier mehr.
• Konflikte am Arbeitsplatz (die von Mobbing Vorwürfen bis zu Team Konflikten reichen)
• Unternehmens- und Wirtschaftskonflikte.Konflikte in der Luftfahrt (Entschädigungszahlungen die aufgrund von Verspätungen und Ausfällen entstehen. Bei Konflikten und Kommunikationsproblemen zwischen Cockpit und Kabine. Tarifstreit / Streik und Auseinandersetzungen zwischen Cockpit, Kabine und Arbeit gebender Airline.)
• Vereine.
• Nachbarschaft.
• Politik.
• Schulen.
• Behörden.
• Familien.
• Krankenhäuser.
Der Rahmen, in dem ein Vermittlungsverfahren stattfindet:
Hier mehr.
Ein Vermittlungsverfahren findet stets in einem geschützten Rahmen statt, indem die Konfliktparteien mit ihren Anliegen und Bedürfnissen „aufgehoben“ sind. Dies schafft die Basis für eine nachhaltige Lösung, die das Mediationsverfahren anstrebt.
Zu Beginn des Gespräches werden Umgangsformen und Regeln festgelegt um Anschuldigungen, Verurteilungen, Gewalt und Drohungen sowie Provokationen auszuschließen.
Dabei ist es die Aufgabe der MediatorInnen bei Grenzüberschreitungen einzugreifen, um die Vertiefung des Konfliktes abzuwenden.
Freiwilligkeit
Hier mehr.
Die Freiwilligkeit aller Beteiligten an einer Mediation teilzunehmen ist, wie die All Parteilichkeit, ein wichtiger Grundstein zum Gelingen der Mediation. Hier steht die innere Bereitschaft im Vordergrund, sich auf die Themen einzulassen und die Gewissheit, das Verfahren jederzeit beenden zu können, wenn die Rahmenbedingungen für einen Teilnehmer nicht mehr gegeben sind.
Mediation und das Bild des Menschen:
Hier mehr.
Die Mediation, angewandt in Verbindung mit der gewaltfreien Kommunikation geht davon aus, dass Menschen natürlicherweise miteinander kooperieren, sofern ihre Anliegen gesehen und ernst genommen werden. In uns allen findet sich das Potenzial zum Umgang mit angespannten Situationen und die Bewältigung von Auseinandersetzungen.Wir, die MediatorInnen, vertrauen in unsere und die Kompetenz der Konfliktparteien zur kreativen Gestaltung und Verständigung, die zur Entflechtung und schließlich zur Befriedung eines voraus gegangenen Konfliktes führt.
Der Raum, in dem ein Vermittlungsverfahren stattfindet:
Hier mehr.
Das Schlichtungsverfahren findet in Räumlichkeiten statt, die der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Mediation nicht zugänglich sind.
Ich persönlich lege Wert auf eine beruhigende, neutrale Umgebung in der die Teilnehmer sich konzentrieren und entfalten können.
Je nachdem in welcher Stadt oder an welchem Ort das Verfahren stattfinden soll, werden Örtlichkeiten vorgeschlagen, die diese Kriterien erfüllen.
Vertrauen und Schweigepflicht.
Hier mehr.
Zu Beginn der Mediation versichert die MediatorIn den Streitparteien, dass das Gehörte„in den Räumen bleibt“ und bittet ihrerseits um das Einverständnis der Teilnehmer, sämtliche Informationen gegenüber weiteren Personen, die nicht an der Lösungsfindung beteiligt sind, unter Verschluss zu halten.Die Versicherung aller Beteiligten die Schweigepflicht einzuhalten, stärkt das Vertrauen, im weiteren Verlauf offen und aufrichtig sprechen zu können und mit den eigenen, sowie den Bedürfnissen der anderen Person in Kontakt zu kommen.Die Schweigepflicht ist ein „Schutzschirm“ der über das Geschehen gespannt, den Kommunikationsfluss fördert.
Verantwortung
Hier mehr.
Die Vermittler oder MediatorInnen respektieren und unterstützen die Medianden, für die eingebrachten Inhalte Verantwortung zu übernehmen.Wir sind uns bewusst, dass die Arbeit mit Menschen und die Ausbildung für diese Aufgabe, unabhängig vom jeweiligen Arbeitsfeld, mit einer besonderen ethischen Verantwortung verbunden ist.
Die All Parteilichkeit und innere Haltung der MediatorIn:
Hier mehr.
Zunächst findet ein erstes Gespräch statt, indem der Vermittler und die Kontaktperson herausfinden, ob die Mediation die richtige Beratungsform ist. Nimmt die MediatorIn den Fall an, wird sie zu Beginn der Mediation die „All Parteilichkeit“ zur Sprache bringen und den Konfliktparteien diese während der gesamten Zusammenarbeit zusichern. „All parteilich“ bezeichnet die neutrale innere Haltung gegenüber den Akteuren und den Themen, die diese einbringen. Die neutrale Haltung gegenüber der Medianten ist eine unbedingte Voraussetzung für den Erfolg des Schlichtungsverfahrens. Denn nur wenn die Teilnehmer auf die Neutralität des Vermittlers vertrauen können, werden sie ihre wirklichen Anliegen und Bedürfnisse offen darlegen und kommunizieren können. Sollte die All Parteilichkeit nicht gegeben oder gefährdet sein, sind die MediatorInnen dazu verpflichtet das Verfahren an eine Kollegin/einen Kollegen weiterzuleiten.
Verantwortung und Professionalität.
Hier mehr.
MediatorInnen wahren die Interessen der Konfliktparteien durch eine gründliche und gewissenhafte Vorbereitung, sowie durch regelmäßige Selbstreflexion. Diese erreichen und erhalten wir unter Anderem durch Supervision und Coaching, sowie durch Fort und Weiterbildungen.Erkennt ein Vermittler, dass die All Parteilichkeit in einem Verfahren nicht mehr gewährleistet ist, ist sie/er verpflichtet, die Mediation an eine/n Kollegin/en weiterzugeben, oder zu empfehlen. Sollte eine zusätzliche juristische Beratung vonnöten sein, werden die Medianten darauf hingewiesen und ermutigt diese Leistung für sich in Anspruch zu nehmen.